Ich möchte, dass meine Kinder gar nichts oder weniger als ihren Pflichtteilsanspruch erben. Welche Möglichkeiten habe ich?

Der Pflichtteilsanspruch von Nachkommen kann grundsätzlich nicht aufgehoben werden. In Ausnahmefällen (beispielsweise bei einer schweren Straftat gegenüber dem Erblasser) kann zwar eine Enterbung infrage kommen, wobei jedoch allfällige Nachkommen der enterbten Person weiterhin pflichtteilsgeschützt sind. Nachkommen können im Rahmen eines Erbverzichtsvertrags auf ihren Erbanspruch verzichten.

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