Es besteht ein Ehevertag und ein Erbvertrag. Keine Kinder. Sollte dieses Paar einen Willensvollstrecker einsetzen?

Es besteht ein Ehevertag und ein Erbvertrag. Wir haben keine Kinder. Sollte wir als Paar einen Willensvollstrecker einsetzen? Ist es empfehlenswert, eine Nichte oder jemanden aus der Verwandtschaft einzusetzen?

Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, eine Erbteilung vorzubereiten. Er kann die Erbteilung nicht gegen den Willen der Erben durchsetzen. Hat der Erblasser das Gefühl, es befinde sich schwieriges/hohes Vermögen im Nachlass oder die Erben könnten untereinander in Streitigkeiten gelangen, sollte der Einsatz eines Willensvollstreckers unbedingt in Betracht gezogen werden. Wenn die Nichte selber Erbin ist, sollte deren Einsatz aufgrund des Interessenskonfliktes durchdacht werden.

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