Wird man per Konkubinat oder eingetragene Partnerschaft Teil der Erbfolge?

Verschafft das Konkubinat oder die eingetragene Partnerschaft eine Erbberechtigung? Erhalte ich als KonkubinatspartnerIn einen Pflichtteil vom Erbe?

Nein, KonkubinatspartnerInnen haben keinen Anspruch aus Erbrecht. Ein Konkubinat ist, ausser in gewissen Fällen im Grundbuch, auch nirgends eingetragen und kann daher nicht diesen Status haben. Die eingetragene Partnerschaft ist ein eheänliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare.

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