Braucht es einen Vorsorgeauftrag im Konkubinat?

Ein Vorsorgeauftrag ist in jedem Fall empfehlenswert, da der beauftragten Person umfassendere Rechte eingeräumt werden können. So kann eine beauftragte Person beispielsweise ein Wohnhaus im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung verkaufen.

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