Die Todesurkunde bestätigt den Tod einer Person mit allen wichtigen Angaben. Sie ist Voraussetzung für wichtige rechtliche Schritte, die nach einem Sterbefall vorzunehmen sind. Mit ihr können die Erben bspw. den Erbschein beantragen und die Bestattung organisieren.
Freizügigkeitsleistungen bilden einen Teil der zweiten Säule. Diese können bei Stellenwechsel «mitgenommen» oder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Grundsätzlich ist ein Bezug vor der Pensionierung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen – einige sollen der Abdeckung von Risiken und andere wiederum der Vorsorge dienen. Neben gesetzlich obligatorischen Versicherungen gibt es weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen). Nachfolgend ein kurzer Überblick.