Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.
Viele Ehepaare wollen, dass im Todesfall des einen Ehegatten der andere Ehegatte weiter im Haus oder in der Eigentumswohnung verbleiben kann. Um dies sicherzustellen, können die Ehegatten das Eigenheim in einer einfachen Gesellschaft, der Ehegattengesellschaft, halten.
In der zunehmend diversen Gesellschaft der letzten Jahrzehnte konnten sich in der Schweiz zahlreiche neue Beziehungs- und Lebensmodelle etablieren. Das Erbrecht fand lange keine passenden Antworten auf die sich wandelnde Lebensrealität der Menschen. Der Gesetzgeber möchte diese nun mit der laufenden Erbrechtsrevision nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich damit für Sie und Ihre …
Grundsätzlich wirkt sich erst die rechtskräftige Scheidung auf die Stellung der Ex-Ehegatten aus. Das neue Erbrecht bringt womöglich Änderungen mit sich. Wollen Sie sich trotz Scheidung gegenseitig absichern, so ist dies mittels Ehevertrag oder Testament möglich.
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.