Freizügigkeitsleistungen bilden einen Teil der zweiten Säule. Diese können bei Stellenwechsel «mitgenommen» oder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Grundsätzlich ist ein Bezug vor der Pensionierung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.
Konkubinatspartner sind in gewissen Bereichen den verheirateten Lebenspartnern gegenüber schlechter gestellt. Um Ihre/n Lebenspartner/in trotzdem abzusichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?