Es kommt vor, dass Verwandte und nahestehende Personen einander Geld leihen, um grössere Investitionen kostengünstig zu finanzieren. In gewissen Fällen möchten Sie das Darlehen allerdings weder zurückgezahlt bekommen noch frei verschenken. Dann bietet sich die Möglichkeit an, ein Darlehen nachträglich in einen Erbvorbezug umzuwandeln. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Der Erbverzichtsvertrag ist ein eigenartiges Konstrukt, da er sowohl zu Lebzeiten wie auch nach dem Ableben eines Erblassers Wirkungen entfaltet. Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen, die bereits vor dem Eintritt des Erbfalls Bindungswirkungen entfalten kann.
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.