Von Altersheimen, Kosten und Unterstützungspflichten

Der Weg ins Altersheim

Viele ältere Leute wollen nicht ins Altersheim, so auch meine Grossmutter. Noch ist sie körperlich fit, voller Elan und geniesst das Leben in vollen Zügen. Und wenn sie dennoch einmal Hilfe benötigt, dann kann sie auf die in der direkten Nachbarschaft wohnenden Söhne, Schwiegertöchter und Enkel zählen. Doch nicht alle haben dieses Glück. Wenn diese Unterstützung fehlt, dann ist der Gedanke an ein Alters- oder Pflegeheim nicht weit entfernt. Und auch wenn es schwer fällt, die Lösung Pflege- oder Altersheim könnte die beste sein – und zwar für alle Beteiligten.

Es ist aber wichtig, Alters- und Pflegeheime zu unterscheiden. Während ein Altersheim mehrheitlich Hotelleriedienstleistungen sowie eine Art Betreuung anbietet, ist ein Pflegeheim zusätzlich für die medizinische Pflege inklusive Verabreichung von Medikamenten eingerichtet.

Doch wer bezahlt die Rechnung?

Diese Frage lässt sich typisch schweizerisch beantworten: Das ändert sich von Kanton zu Kanton. Deshalb informieren Sie sich am besten frühzeitig über die Situation in Ihrem Wohnkanton sowie in Ihrer Wohngemeinde.

Grundsätzlich bezahlt jeder Alters- oder Pflegeheim-Bewohner seinen Aufenthalt selbst. Die Krankenkasse jedoch übernimmt einen Teil der Pflegekosten in einem Pflegeheim. In einigen Kantonen besteht darüber hinaus ein relativ tief angesetzter Selbstbehalt. Die Kosten, die nicht durch Krankenkasse oder durch den Selbstbehalt gedeckt sind, übernimmt dann oft die Gemeinde.

Für weitere Kosten wie Hotellerie, Betreuung etc. müssen zuerst die Einkünfte der Bewohner und Bewohnerinnen genutzt werden. Diese bestehen meistens aus AHV und Pension. Reichen diese Beträge nicht aus, so können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Nach einer Prüfung der Einkommens- sowie Vermögenslage des Antragstellers werden Ergänzungsleistungen von über CHF 150 pro Tag ausbezahlt.

Teilweise wird versucht, mittels Schenkungen an die Nachkommen das Vermögen zu verringern, damit mehr Ergänzungsleistungen beansprucht werden können und nicht das Erbe geschmälert wird. Dieses Vorgehen gelingt aber nur in einem gewissen Umfang. Schenkungen, die über ein bestimmtes Mass hinausgehen, werden bei der Vermögensberechnung wieder hinzugezählt. Das kann dazu führen, dass Sie unter Umständen nicht für Ergänzungsleistungen in Frage kommen.

Unterstützung durch die Angehörigen?

Wenn auch das Schweizer Zivilrecht eine Verwandtenunterstützung vorsieht, ist diese mit Vorsicht zu geniessen. Denn einerseits ist der Schwellenwert für die «günstigen Lebensverhältnisse» relativ hoch anzusetzen, und andererseits kommt die Verwandtenunterstützung in der Praxis erst dann infrage, wenn an die zu unterstützende Person bereits Sozialhilfe bezahlt wurde.

Eine überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung braucht sich also keine Sorgen machen, für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen zu müssen. Nichtsdestotrotz sind Sie Ihren Eltern eine gewisse Unterstützung schuldig. Begleiten Sie Ihre Eltern im Alter und seien Sie für sie da, wenn sie Ihre Hilfe benötigen. Und wenn es auch keine Gesetze gibt, die ein solches Verhalten vorschreiben, so verpflichtet doch mindestens die eigene Moral dazu.

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