Wir möchten in einem Ehevertrag einander begünstigen. Kinder sind keine da. Steht dem Partner auch das „Frauengut“ zu?

Der Begriff des Frauenguts entstammt dem alten Erbrecht und betrifft, was die Frau selber erarbeitet hat/geerbt hat und in die Ehe miteingebracht hat. Nein, das Frauengut steht dem Partner nicht zu.

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