Wie viel Geld darf man monatlich verschenken?

Es gibt keine pauschale Grenze für monatliche Geldgeschenke – entscheidend sind der Zweck der Zuwendung und die kantonalen Steuerregeln.

Rechtlich dürfen Sie beliebig viel Geld verschenken. Eine Obergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist aber, ob Ihre Zuwendung steuerlich als Schenkung gilt und ob darauf Schenkungssteuern anfallen.

Monatliche Überweisungen an Familienmitglieder gelten oft nicht als Schenkung, wenn damit sogenannte «sittliche Pflichten» erfüllt werden. Sittliche Pflichten sind moralische Verpflichtungen gegenüber nahen Angehörigen, etwa die Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder. Diese Unterstützung ist normalerweise steuerfrei. Eine sittliche Pflicht liegt beispielsweise dann vor, wenn Eltern ihre erwachsenen Kinder in finanziellen Schwierigkeiten unterstützen.

Für Gelegenheitsgeschenke gibt es eine Faustregel von CHF 3000 bis 5000 pro Jahr. Bleiben Sie unter dieser Grenze, werden solche Zuwendungen meist nicht als relevante Schenkung betrachtet.

Die Schenkungssteuer ist kantonal geregelt. Schenkungen an Ehegatten und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) sind in fast allen Kantonen steuerfrei. Für andere Empfänger:innen gibt es je nach Kanton Freibeträge zwischen CHF 5000 und 50’000.

Massgebend für die Besteuerung ist der Wohnsitzkanton der schenkenden Person im Zeitpunkt der Schenkung. Die Kantone Luzern, Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Schenkungssteuer.

Bei grösseren oder regelmässigen Zuwendungen sollten Sie sich beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater informieren, um unerwartete Steuernachzahlungen zu vermeiden.

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