Geerbtes Vermögen muss grundsätzlich in der Steuererklärung deklariert werden. In den meisten Fällen kann das Erbe im Abschnitt «Schenkungen/Erbschaften» eingetragen werden. Zusätzlich muss das geerbte Vermögen in der Regel auch als Teil Ihres Gesamtvermögens deklariert werden.
Erbschaften sind nicht einkommensteuerpflichtig – Sie zahlen also keine Einkommenssteuer auf den geerbten Betrag. Direkte Nachkommen wie Kinder sind in fast allen Kantonen auch von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt ebenso für Ehegatten und eingetragene Partner:innen.
Das geerbte Vermögen erhöht jedoch Ihr Gesamtvermögen und kann dadurch Ihre jährliche Vermögenssteuer beeinflussen. Erben Sie beispielsweise 50’000 Franken von Ihrem Vater, tragen Sie diesen Betrag unter «Schenkungen/Erbschaften» ein und Ihr steuerbares Vermögen steigt um 50’000 Franken.
Jeder Kanton regelt die Erbschaftssteuer selbst. Massgebend ist dabei der letzte Wohnsitz des Verstorbenen – nicht Ihr eigener Wohnort. Nur die Kantone Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer (Stand: Juli 2025). In Anbetracht der vielen kantonalen Unterschiede ist im Zweifelsfall empfehlenswert, Ihre kantonale Steuerbehörde zu kontaktieren. Ausserdem stellen viele Kantone (bspw. Bern, Zürich, oder Graubünden) online hilfreiche Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.