Was passiert, wenn wir (Ehepaar) durch einen Unfall gleichzeitig versterben? Muss dieser Fall im Testament extra aufgeführt werden?

Wenn beide Ehegatten gleichzeitig versterben, werden sie gemäss Art. 542 Abs. 1 ZGB nicht Erben des anderen Ehegatten. Je nach Ihrer konkreten Situation kann es sinnvoll sein, diesen Fall individuell im Testament zu regeln.

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