Was passiert mit Gegenständen, die ich für mein Hobby benötige?

Was passiert in der Erbschaft mit Gegenständen, die ich für mein Hobby benötige? Wie werden diese persönlichen Gegenstände vom Ehegüterrecht behandelt? Kann ich testamentarisch über sie verfügen?

Im Güterstand der ordentlichen Errungenschaftsbeteiligung stellen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs gemäss Art. 198 Ziff. 1 ZGB Eigengut dar. Sie können also im Testament darüber verfügen.

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