Können pflichtteilberechtigte Erben vertraglich auf ihre Rechte verzichten?

Mit einem öffentlich beurkundeten Erb- und Erbverzichtsvertrag können pflichtteilsgeschützte Erben rechtlich bindend auf den ihnen zustehenden Pflichtteil verzichten. Die Frage ist jedoch, ob und zu welchen Bedingungen pflichtteilsgeschützte Erben dazu bereit sind.

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