Gilt die Erbfolge der Schweiz auch für Liegenschaften im Ausland?

Ich besitze Liegenschaften in der Schweiz sowie im Ausland. Gilt die Schweizer Regelung der Erbfolge auch für meine Liegenschaften im Ausland?

Die Antwort auf diese Frage hängt von den konkreten Umständen ab. Meist findet das Erbrecht des Landes Anwendung, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet, gelten in Bezug auf das Eigentum in der Schweiz die schweizerischen Bestimmungen und für das im Ausland gelegene Grundstück die Regeln dieses Landes. Falls Sie aber einen Grossteil Ihrer Zeit in einem anderen Land verbringen und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, könnte dieses Land Anspruch erheben, für Erbschaften und die damit einhergehenden Steuern verantwortlich zu sein.

Insbesondere bei internationalen Konstellationen kann juristischer Rat wertvoll sein. Gerne verweisen wir Sie auf unsere kostenlose Erstberatung durch Erbrechtsspezialisten, welche durch Schweizer Non-Profit Organisationen ermöglicht wird.

Weiteres zum Thema:
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/nachlass-bei-wohnsitz-im-ausland/

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