Erhält ein Erbe Einblick ins Erbe, bevor er sich für oder gegen das Ausschlagen des Erbes entscheidet?

Den Ausschlagungsentscheid muss man auf Zahlen stützen können. In diesem Sinne muss der Erbe Einblick in die Vermögensverhältnisse erhalten. Sollten die finanziellen Verhältnisse unklar sein, können Sie innerhalb von einem Monat die Aufnahme eines öffentlichen Inventars verlangen. Die zuständige Behörde erstellt dann ein Verzeichnis der Vermögenswerte und der Schulden, die zusammen das Erbe ausmachen.

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