Kann ich meinem Enkel etwas vererben?

Kann ich meinen Enkel berücksichtigen und ihm einen Teil meines Erbes zukommen lassen?

Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag grundsätzlich jede rechtsfähige Person begünstigen. Dazu zählen natürlich auch Ihre Enkel. Ohne letztwillige Verfügung erben Ihre Kinder allerdings vor Ihren Enkeln.

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Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

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