Das Haus wurde zu Lebzeiten dem Sohn verschenkt. Das Restvermögen reicht bei uns nun nicht mehr zur Bezahlung des Altersheims.

Das Haus wurde zu Lebzeiten dem Sohn verschenkt. Das Restvermögen reicht bei uns nun nicht mehr zur Bezahlung des Altersheims. Kann nun auf den Sohn Regress genommen werden zur Bezahlung der Altersheimkosten?

Sofern der Sohn in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt: Ja. Diese Unterstützung muss jedoch durch die entsprechende Gemeinde ohne einvernehmliche Lösung mit dem Sohn vor Gericht erstritten werden können. Die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht gilt zum einen von Eltern gegenüber ihren Kindern, zum anderen von den Kindern gegenüber ihren Eltern. Zwischen Geschwistern gilt diese Regelung nicht.

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