Das Wichtigste in Kürze:
- Professionelle Beistandspersonen sind ausgebildete Fachkräfte, die über umfassende Erfahrung und juristische bzw. soziale Expertise verfügen. Sie sind daher in der Lage, komplexe Sachverhalte mit Sicherheit zu navigieren.
- Private Beistandspersonen sind meist Angehörige oder nahestehende Personen. Sie stehen – anders als die professionellen Beistandspersonen – der betroffenen Person nahe und kennen deren Lebensgeschichte.
- Das Gesetz bevorzugt prinzipiell den Einsatz von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen als Beistandspersonen. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass diese Personen hierfür geeignet sind und bereit sind, die Aufgabe zu übernehmen.
- Die KESB entscheidet individuell nach den Bedürfnissen der betroffenen Person, ob eine private oder professionelle Beistandsperson eingesetzt wird. Hierbei wägt sie alle Umstände sorgfältig ab.
Die Vor- und Nachteile von professionellen Beistandspersonen
Professionelle Beistandspersonen sind ausgebildete Fachkräfte, die hauptberuflich Beistandschaften führen. Sie arbeiten meist bei sozialen Diensten, gemeinnützigen Organisationen oder als selbständige Berater:innen.
Der wohl grösste Vorteil professioneller Beistandspersonen ist ihre eine umfassende Fachkompetenz. Sie kennen die rechtlichen Bestimmungen, haben Erfahrung mit komplexen Situationen und verfügen über ein Netzwerk von Fachstellen. Durch ihre professionelle Distanz und Neutralität sind sie in der Lage, in konfliktbeladenen Situationen objektiv zu handeln und schwierige Entscheidungen zu treffen. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen oder schweren Krankheiten sind professionelle Beistandspersonen daher oft die bessere Wahl.
Der grösste Nachteil ist die fehlende persönliche Beziehung zur betreuten Person. Der Berufsbeistand muss sich erst einarbeiten und die betroffene Person und ihre Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten kennenlernen. Die Betreuung ist daher stärker standardisiert und weniger individuell.
Die Vor- und Nachteile privater Beistandspersonen
Private Beistandspersonen sind hingegen Angehörige, Freund:innen oder andere Vertrauenspersonen ohne spezielle Fachausbildung, die diese Aufgabe meist ehrenamtlich übernehmen.
Der zentrale Vorteil privater Beistandspersonen ist, dass sie die betreute Person oft seit Jahren oder Jahrzehnten kennen. Sie wissen um deren Vorlieben, Abneigungen und Gewohnheiten und können sehr individuell auf Bedürfnisse eingehen. Dies ermöglicht eine sehr persönliche Betreuung, und die betreute Person fühlt sich verstanden.
Der grösste Nachteil für private Beistandspersonen liegt in der potenziellen Überforderung. Oft fehlt ihnen das nötige Fachwissen für komplexe rechtliche oder finanzielle Fragen. Zudem können Interessenkonflikte entstehen, und die private Beistandsperson ist bei konfliktbehafteten Situationen ausserstande, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Auch ist nicht zu unterschätzen, wie belastend die Mandatsführung für Privatpersonen sein kann: Die emotionale sowie zeitliche Belastung sind keineswegs zu unterschätzen. Der Entscheid der KESB: eine Interessenabwägung im Einzelfall.
Die KESB trifft keine pauschale Entscheidung, sondern führt eine sorgfältige Eignungsprüfung durch. Dabei berücksichtigt sie folgende Faktoren:
- Wünsche der betroffenen Person: Sofern die Person urteilsfähig ist, wird ihrem Vorschlag grosses Gewicht beigemessen.
- Komplexität der Verhältnisse: Je komplizierter die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten sind, desto eher wird eine professionelle Lösung in Betracht gezogen.
- Verfügbarkeit und Eignung von Angehörigen: Sind nahestehende Personen vorhanden, bereit und fähig, die Aufgabe zu übernehmen? Bestehen unüberbrückbare Konflikte innerhalb der Familie?
- Vermeidung von Interessenkonflikten: Die KESB muss sicherstellen, dass die Interessen der Beistandsperson nicht mit jenen der verbeiständeten Person kollidieren.
Unabhängig davon, wer das Mandat führt, untersteht die Beistandsperson der Aufsicht der KESB. Sie muss regelmässig Bericht erstatten und Rechnung ablegen (Art. 415 ZGB). Für besonders weitreichende Geschäfte, wie den Verkauf einer Liegenschaft oder die Ausschlagung einer Erbschaft, benötigt jede Beistandsperson – ob privat oder professionell – die explizite Zustimmung der KESB (Art. 416 ZGB).
Die Alternative zur Beistandschaft
Das wirksamste Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung ist der Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB). Darin kann eine urteilsfähige Person für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit festlegen, welche Person oder Institution sie vertreten soll. Ein gültiger Vorsorgeauftrag geht einer behördlichen Massnahme grundsätzlich vor und ermöglicht es einer Person, die Weichen für ihre Zukunft selbst zu stellen.