Die Wahl des Mandatsträgers im Erwachsenenschutz: Private versus professionelle Beistandspersonen
Bei der Anordnung einer Beistandschaft steht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vor der Wahl, ob sie eine professionelle Fachkraft oder eine private Vertrauensperson einsetzt. Beide Varianten haben spezifische Merkmale, die je nach Einzelfall Vor- und Nachteile für die betreute Person und deren Angehörige darstellen können.
Wer sind private Mandatsträger:innen und welche Pflichten haben sie?
Wenn die KESB Beistände ernennt, so kann sie sowohl Sozialarbeiter:innen als auch private Mandatsträger:innen als Beistände einsetzen. Private Mandatsträger:innen übernehmen wichtige Aufgaben im schweizerischen Erwachsenenschutz. Sie unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die KESB ernennt sie als Beistände für Personen, die Hilfe bei der Personensorge, Vermögensverwaltung oder rechtlichen Vertretung benötigen.
«Jaro ist unsere Sicherheit»: Wie ein Hund das Familienleben wieder ermöglicht
Während sich der hyperaktive und autistische Bub früher stundenlang kaum beruhigen liess, schläft er jetzt manchmal neben dem Hund auf dem Boden ein. Dank dem Autismusbegleithund Jaro kann Tim wieder nach Hause kommen. Die Stiftung Simpera bilde diese aus.