Der Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung kommen im Falle einer plötzlichen Urteilsunfähigkeit zur Anwendung. Die Patientenverfügung bezieht sich auf die Vertretung in medizinischen Fragen, der Vorsorgeauftrag auf andere Lebensbereiche.
Unter bestimmten Umständen muss die KESB eine Beistandschaft zum Schutz einer hilfsbedürftigen Person errichten. Es stehen verschiedene Arten von Beistandschaften zur Verfügung, um im Einzelfall eine möglichst massgeschneiderte und angemessene Lösung zu erreichen.
Grundsätzlich können erwachsene Personen über alltägliche und wichtige Entscheidungen in ihrem Leben selbst befinden. Wenn die Urteilsfähigkeit durch Krankheiten oder andere geistige Beeinträchtigungen eingeschränkt wird, kann eine Vertretung notwendig werden.
Vollmacht und Patientenverfügung substituieren einander nicht. Eine Vollmacht erlischt, wenn die ausstellende Person nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Die Patientenverfügung legt medizinische Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest und behält daher ihre Gültigkeit.
Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was geschieht, sollte er oder sie eines Tages nicht mehr imstande sein, eigenständige Entscheidungen zu fällen oder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Umso wichtiger ist es, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen.
Eine Patientenverfügung ist ein guter Schritt, um sich im Falle der Urteils-/Handlungsunfähigkeit nach seinem Willen abzusichern. Da diese meist nicht jeden einzelnen Punkt regelt, ist die Auflistung gewisser Werte und Grundhaltungen anzuraten.
Hanspeter Müller (56) ist Architekt und Firmeninhaber. Der Unternehmer möchte, dass sein Unternehmen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit und einer daraus resultierenden Urteilsunfähigkeit weiter funktioniert.
Patientenverfügung, medizinische Massnahmen, Urteilsunfähigkeit, Hausarzt Die Patientenverfügung ist ein Instrument aus dem Erwachsenenschutzrecht des ZGB (Art. 370-373). Damit kann eine Person (solange sie noch geistig fit ist) festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie wünscht, falls sie in einen Zustand geraten sollte, in dem sie selbst nicht mehr darüber befinden kann. Ein Arzt kann dabei helfen, Fachbegriffe […]
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.