10. Februar 2026

Wer sind private Mandatsträger:innen und welche Pflichten haben sie?

Wenn die KESB Beistände ernennt, so kann sie sowohl Sozialarbeiter:innen als auch private Mandatsträger:innen als Beistände einsetzen. Private Mandatsträger:innen übernehmen wichtige Aufgaben im schweizerischen Erwachsenenschutz. Sie unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die KESB ernennt sie als Beistände für Personen, die Hilfe bei der Personensorge, Vermögensverwaltung oder rechtlichen Vertretung benötigen.