Meine Kinder sollen nach meinem Tod wunschgemäss erben?

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder nach meinem Tod wunschgemäss erben?

Grundsätzlich gehören die Kinder als Nachfahren, neben einem allfälligen Ehegatten, zu den gesetzlichen Erben und verfügen überdies über einen Pflichtteilsschutz. Gemäss Art. 481 Abs. 1 ZGB können sie beispielsweise mittels Testament einzelnen Kindern bestimmte Vermögenswerte zukommen lassen, solange sie damit etwaige Pflichtteile von anderen Erben nicht verletzen.

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