Wie funktioniert das Erbrecht bei Pflege- und Adoptivkindern?

Wie funktioniert das Erbrecht bei Pflege- und Adoptivkindern? Wie lautet die Erbfolge?

Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Pflegekinder haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, testamentarisch oder erbvertraglich kann ihnen allerdings einer eingeräumt werden.

Weiteres zum Thema
Ebrecht für aussereheliche Kinder, Stiefverwandte und Adoptivkinder

Kommentar verfassen