Was ist ein «Testament»?

Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – ohne Angabe von Gründen und ohne dass jemand zustimmen muss. Welche Formen das Gesetz kennt und was inhaltlich geregelt werden kann, erklärt dieser Beitrag.

Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen. Diese jederzeitige Widerruflichkeit ist das zentrale Merkmal des Testaments: Die testierende Person kann ihren letzten Willen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abändern oder vollständig widerrufen – ohne dass jemand zustimmen muss.

Das schweizerische Recht kennt zwei Hauptformen des Testaments: Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Das öffentliche Testament wird vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen errichtet. Eine dritte Form, das mündliche Nottestament, ist nur in aussergewöhnlichen Situationen gültig.

Ein Beispiel: Herr Brunner aus Bern möchte seine Nichte begünstigen. Er schreibt ein eigenhändiges Testament, in dem er ihr einen Teil der freien Quote zuweist. Drei Jahre später ändert er seine Meinung und verfasst ein neues Testament, das die Nichte nicht mehr erwähnt. Das neue Testament ersetzt das alte automatisch – Herr Brunner muss niemanden um Erlaubnis fragen.

Im Testament kann die testamentserrichtende Person Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Teilungsvorschriften erlassen oder Auflagen verfügen. Dabei muss sie die Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Personen respektieren. Über die freie Quote kann sie frei verfügen.

Die Testierfähigkeit ist Voraussetzung für ein gültiges Testament. Eine Person muss urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Zweifeln an der Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung kann das Testament später angefochten werden.

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