Meine Eltern möchten einen Teil des Erbes einem Hilfswerk vermachen. Können die Kinder dagegen Einspruch erheben?

Sofern durch die Berücksichtigung des Hilfswerks keine Pflichtteile verletzt werden: Nein. Wenn jedoch ein Pflichtteil eines Kindes verletzt wird, kann dieser vor Gericht eingeklagt werden. Die Verfügung von Todes wegen ist mittels Herabsetzungsklage anfechtbar.

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