Ich habe einen Vorsorgeauftrag verfasst und bin geistig fit. Sollte ich mir meine Urteilsfähigkeit ärztlich bestätigen lassen?

Soll ich meine Urteilsfähigkeit ärztlich bestätigen lassen, auch wenn ich einen gültigen Vorsorgeauftrag erstellt habe?

Das ist kein Muss. Es kann vorteilhaft sein, wenn es allenfalls zu Streitigkeiten kommen könnte.

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Urteilsunfähigkeit – wie sorge ich vor?

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