Ich bin alleinstehend. Kann ich meine Patenkinder im Testament berücksichtigen?

Ich bin alleinstehend, ohne Kinder. Kann ich meine Patenkinder im Testament berücksichtigen?

Wenn Ihre Eltern bereits verstorben und sie nicht verheiratet sind, verfügen Sie über keine pflichtteilsgeschützten Erben. Ihre verfügbare Quote beträgt damit 100%, auf welche Sie Ihre Patenkinder als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen können.

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