Gibt es Personen, die ich in meinem Vorsorgeauftrag nicht als Vertretungspersonen angeben darf?

Gibt es Personen, die ich in meinem Vorsorgeauftrag nicht als Vertretungspersonen angeben darf? Aus welchen Gründen darf jemand nicht als Vertretungsperson angegeben werden?

Die KESB überprüft, ob eine Person geeignet ist und ernennt für sensible Geschäfte einen Beistand. Wenn die Vertretungsperson das Eigenheim zu einem wahnsinnig günstigen Preis abkaufen könnte, wäre dies z.B. ein problematischer Fall. Da würde die KESB sich einmischen, um die Person zu schützen und für dieses Geschäft einen Beistand ernennen.

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