Es kommt vor, dass Verwandte und nahestehende Personen einander Geld leihen, um grössere Investitionen kostengünstig zu finanzieren. In gewissen Fällen möchten Sie das Darlehen allerdings weder zurückgezahlt bekommen noch frei verschenken. Dann bietet sich die Möglichkeit an, ein Darlehen nachträglich in einen Erbvorbezug umzuwandeln. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.