3. Mai 2022

Der Erbvertrag – mehr Gestaltungsfreiheit & Sicherheit

Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.

17. November 2020

Unterschied zwischen Erbverzicht und Erbauskauf

Wollen Erben nicht am Erbgang teilnehmen, stehen diesen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einer letztwilligen Verfügung zu regeln. Sie bekommen meist trotzdem etwas, wobei auch eine vollständige Ausschlagung möglich ist.