Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Viele Ehepaare wollen, dass im Todesfall des einen Ehegatten der andere Ehegatte weiter im Haus oder in der Eigentumswohnung verbleiben kann. Um dies sicherzustellen, können die Ehegatten das Eigenheim in einer einfachen Gesellschaft, der Ehegattengesellschaft, halten.
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist gezeichnet von vielen KMUs. Eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung ist unerlässlich für eine langfristige Fortführung eines kleineren und mittleren Betriebs. Dazu ist eine frühzeitige, umfassende Planung unerlässlich.