Was ist der «Nachlass»?

Der Begriff «Nachlass» taucht im Erbrecht ständig auf – doch was gehört genau dazu? Der Nachlass umfasst nicht nur Bankkonten und Immobilien, sondern auch Schulden, Hypotheken und sogar Beerdigungskosten. Ein Überblick über alles, was mit dem Tod einer Person rechtlich auf die Erben übergeht.

Der Nachlass, rechtlich auch als Erbschaft im objektiven Sinn bezeichnet, umfasst die Gesamtheit aller vererblichen Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person (des Erblassers) im Zeitpunkt ihres Todes. Er entsteht von Gesetzes wegen (ipso iure) mit dem Tod und bildet die materielle Grundlage des Erbfalls.

Zum Nachlass gehören sämtliche geldwerten Positionen:

  • Aktiven: Dazu zählen nicht nur materielle Vermögenswerte wie Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und Mobiliar, sondern auch Forderungen, Beteiligungsrechte (z.B. Aktien) und Immaterialgüterrechte (z.B. Urheberrechte).
  • Passiven: Diese umfassen einerseits die Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat (Erblasserschulden), wie Hypotheken, Kredite oder offene Rechnungen. Andererseits gehören auch die mit dem Todesfall selbst entstehenden Verbindlichkeiten dazu, wie Bestattungskosten, Kosten für die Testamentseröffnung oder für die Erstellung eines Inventars (Erbgangsschulden).

Ein zentraler und fundamentaler Grundsatz des schweizerischen Erbrechts ist die Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäss dem schweizerischen Zivilgesetzbuch erwerben die Erben den Nachlass als Ganzes und unmittelbar mit dem Tod des Erblassers. Dies bedeutet, dass nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch sämtliche Schulden automatisch und ohne weiteres Zutun auf die Erben übergehen.

Daraus folgt eine weitere wichtige Konsequenz: die Solidarhaftung der Erben. Für die Schulden des Nachlasses haften die Erben nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern unbeschränkt auch mit ihrem persönlichen Privatvermögen. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger von jedem einzelnen Erben die gesamte Schuld einfordern kann.

Ein Beispiel: Herr Müller aus Zürich verstirbt. Sein Nachlass besteht aus einem Haus (CHF 800’000), Bankguthaben (CHF 50’000) und einem Auto (CHF 15’000). Die Passiven umfassen eine Hypothek (CHF 400’000) und Kreditkartenschulden (CHF 10’000). Der Nettonachlass beträgt somit CHF 455’000. Die Erben erwerben das gesamte Vermögen von CHF 865’000, haften aber auch solidarisch für die gesamten Schulden von CHF 410’000.

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