Patientenverfügung

Wie erstelle ich kostenlos meine Patientenverfügung?

Starten Sie den DeinAdieu Patientenverfügungs-Assistenten und folgen Sie den Anweisungen. Nach dem Ausfüllen können Sie Ihre Patientenverfügung als PDF-Dokument herunterladen. Um spätere Anpassungen zu machen, können Sie das Dokument nach dem Download weiter bearbeiten.

Individuelle Vorlage

Generieren Sie online Ihre individuelle Patientenverfügung. Unsere Dokumente wurden zusammen mit Ärzten, Ethiker:innen und Juristen entwickelt und sind im Ernstfall gültig.

Vertretungsperson

Bestimmen Sie eine Vertretungsperson und besprechen Sie mit dieser Ihre Werte und Haltungen zu medizinischen Massnahmen. Konsultieren Sie bei Bedarf Ihren Hausarzt, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche für das medizinische Personal klar und verständlich sind.

Aufbewahrung & Erneuerung

Unterzeichnen Sie Ihre Verfügung. Übergeben Sie eine Kopie an Ihre Vertretungsperson und Ihren Hausarzt. Legen Sie Ihre Karte im Portemonnaie ab. Wir erinnern Sie an die nötige Erneuerung.
Neu: Sicher im elektronischen Patientendossier (EPD) hinterlegen. So ist die Patientenverfügung im Notfall sofort verfügbar und sicher gespeichert.

Schweizer Patientenverfügung erstellen

  • Angehörige entlasten & Selbstbestimmung wahren
  • Ohne Notar sofort wirksam
  • Kostenlos – inkl. Organspendekarte

Vorbereitung für das Ausfüllen der Patientenverfügung

  • Überlegen Sie, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie einverstanden sind und welche Sie ablehnen. Bedenken Sie dabei Notfallsituationen wie einen Unfall, eine plötzlich eintretende Krankheit oder eine langwierige Erkrankung. 
  • Wählen Sie eine geeignete Vertretungsperson. Die Vertretungsperson soll in einer Notsituation bedacht handeln und mit der möglichen Stresssituation umgehen können. Formulieren Sie die Patientenverfügung vor allem für Ihre vertretungsberechtigte Person: Diese muss ihre Wünsche und Absichten gut verstehen, damit sie die von Ihnen gewünschten Massnahmen mitteilen kann. Überlegen Sie also schon vor dem Ausfüllen, wen Sie als Vertretungsperson einsetzen möchten.
  • Lassen Sie sich durch eine medizinische Fachperson beraten. Sprechen Sie vor oder nach dem Ausfüllen der Verfügung mit Ihrer Ärztin.
  • Aktualisierung: Wir empfehlen, Ihre Patientenverfügung alle zwei Jahre zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Auf Wunsch erinnern wir Sie per E-Mail.
  • Die Patientenverfügung wird selten in einem Mal erstellt. Auch wenn Sie nicht alle Eventualitäten behandeln, macht es Sinn, eine Verfügung mit den wichtigsten 
  • Anweisungen zu erstellen. Nach Besprechung mit dem Arzt oder der Vertretungsperson können neue Aspekte auftauchen, die Sie nicht bedacht haben. Diese können Sie nachträglich in Ihre Patientenverfügung eintragen. 
  • Erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre Patientenverfügung. Das Dokument kann auf DeinAdieu.ch gespeichert und als PDF heruntergeladen werden. Sie können es später weiter bearbeiten.

Was ist eine Patientenverfügung?

In Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie behandelt werden wollen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie bei schweren Unfällen oder Krankheiten wünschen und welche Sie ablehnen. Damit wird Ihr Wille als Patient:in auch berücksichtigt, wenn Sie diesen selbst nicht mehr ausdrücken können.

Wir empfehlen, dass Sie eine Vertretungsperson bestimmen, die für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die Vertretungsperson dient als Ansprechperson für medizinisches Personal. Besprechen Sie die Patientenverfügung mit der Vertretungsperson, damit sie Ihre Wünsche betreffend Behandlungen richtig wiedergeben kann. Damit wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ärztinnen und Ärzte können gemäss Ihrem Willen handeln. Dies bedeutet eine grosse Entlastung für Ihre Angehörigen.

Die Patientenverfügung wird so formuliert, dass sie auf eine Vielzahl von Notsituationen anwendbar ist. Besonders die Frage der lebensverlängernden Massnahmen ist vielen Patient:innen wichtig. Unser digitaler PV-Assistent unterstützt Sie dabei.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wenn Sie keine Patientenverfügung besitzen, wirken die im Gesetz festgelegten Personen als medizinische Vertretung. Nur wer sich «regelmässig und persönlich kümmert und Beistand leistet», kann das Vertretungsrecht erhalten. Dabei wird die folgende Reihenfolge eingehalten (vgl. ZGB Art. 378):

  1. die in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person
  2. der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
  3. Ehegatte/Ehegattin oder eingetragener Partner oder Partnerin
  4. die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig Beistand leistet
  5. Nachkommen
  6. Eltern
  7. Geschwister

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, in dem eine urteilsfähige Person festlegt, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle der Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann eine Vertretungsperson bestimmen, die Ärzten Weisungen erteilen darf.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter und das Risiko, aufgrund von Urteilsunfähigkeit nicht mehr Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen, steigt. Die medizinischen Massnahmen heute sind weit ausgereift, weshalb jedem zu empfehlen ist, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Wann ist die Patientenverfügung von DeinAdieu nicht für mich geeignet?

In den letzten Jahren haben sich Berichte über unsorgfältig ausgefüllte Verfügungen gehäuft. Grund ist meist die widersprüchliche oder unglaubwürdige Festlegung medizinischer Massnahmen. Deshalb: Füllen Sie den medizinischen Teil der Verfügung zusammen mit Ihrem Hausarzt aus.

Wann ist eine Patientenverfügung auch wirklich gültig?

In den letzten Jahren haben sich die Berichte über unsorgfälltig ausgefüllte und damit zweifelhaften Verfügungen gehäuft. Grund ist meist die widersprüchliche oder unglaubwürdige Festlegung medizinischer Massnahmen. Deshalb: Füllen Sie den mediznischen Teil der Verfügung unbedingt zusammen mit Ihrem Hausarzt aus.

Kann ich eine Patientenverfügung selber ausfüllen?

Ja. Es wird jedoch empfohlen: 1.) Die Wertefragen mit Ihrer Vertretungsperson auszufüllen. 2.) Die medizinischen Festlegungen nur mit einer medizinischen Fachperson oder einer besonders geschulten Beraterin durchzuführen (z.B.: ACP-Beratung).

Was ist eine vertretungsberechtigte Person?

Eine vertretungsberechtigte Person kennt idealerweise Ihre Wünsche und Werte. Sie ist befugt, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, dem medizinischen Personal Ärzten Weisungen zu medizinischen Massnahmen zu erteilen. Dabei stützt sich die Vertretungsperson auf die Patientenverfügung. Achten Sie bei der Auswahl der Vertretungsperson darauf, dass diese in einer Krisensituation fähig ist, die Kraft für weitreichende Entscheidungen aufzubringen. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoller, anstelle eines Partners, einer Partnerin eine jüngere Person zu wählen.

Was ist eine Ersatzperson?

Sollte die vertretungsberechtigte Person nicht in der Lage sein, diese Aufgabe wahrzunehmen, so tritt die Ersatzperson an ihre Stelle.

Weshalb sollte die Vertretungsperson in die Erstellung der Verfügung involviert werden?

Die in der Patientenverfügung thematisierten Wertefragen sind sehr sensibel. Es hilft der betroffenen Person, diese im Dialog mit der Vertretungsperson zu beantworten.

Wann sollte der Hausarzt/Vertrauensarzt involviert werden?

Sollten Sie konkrete medizinische Massnahmen definieren wollen, so empfehlen wir Ihnen, diese mit Ihrem Hausarzt/Vertrauensarzt zu besprechen. Er kann eine solche Beratung über die Krankenkasse abrechnen.

Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?

Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem Ort auf, wo gut gefunden werden kann. Kennzeichnen Sie diesen Ort auf Ihrer individuellen Karte. Es ist sinnvoll, mehrere unterzeichnete Versionen an mehreren Orten zu lagern (z.B.: Vertretungsperson, Arzt, Ersatzperson).

Wie oft sollte ich die Patientenverfügung erneuern?

Ihre Patientenverfügung sollten Sie alle zwei Jahre erneuern/prüfen. Wir erinnern Sie per E-Mail bei Bedarf daran, dies zu tun.

Besprechung von Fragen aus der Patientenverfügung

Dr. med. Barbara Loupatatzis zeigt in diesen zwei Videos, wie Sie eine klar verständliche Patientenverfügung verfassen. Sie bespricht mit Esther und Martin zentrale Fragen der Patientenverfügung und erklärt deren Sinn und Zweck für die Auslegung der Verfügung. Schauen Sie dieses Video für ein besseres Verständnis der Wertefragen an. Damit stellen Sie sicher, dass medizinische Behandlungen möglichst nach Ihren Wünschen durchgeführt werden.

Esther, 53, Autorin & Mutter
„Ich kann mir auch ein Leben vorstellen, in dem meine Denkfähigkeit und Mobilität eingeschränkt sind, und ich von meiner Umgebung abhängig werde.“

Martin, 63, Autor
„Falls ich urteilsunfähig werde und nicht mehr aus eigener Kraft mobil bin, möchte ich nicht mehr leben“