Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Willen festzuhalten. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, treffen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Organspende. Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann selber darüber entscheiden.
Patientenverfügung
In der kostenlosen Patientenverfügung von DeinAdieu können Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können darin auch Ihren Willen bezüglich Organspende eintragen. Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung bei einer Vertrauensperson wie etwa Ihr Anwalt auf, oder hinterlegen Sie diese bei Ihrer Gemeinde. Teilen Sie Ihren Willen Ihren Angehörigen mit, damit letztere im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit nicht damit belastet werden, Entscheidungen in Ihrem Namen treffen zu müssen.
Wichtig: Sollten Sie sich für die Organspende entschieden haben, Ihre Angehörigen wären aber dagegen, schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass der Wille des Verstorbenen dem Willen der Angehörigen vorgeht. Aus rechtlicher Sicht können deshalb Organe entnommen werden. In der Schweiz hat sich jedoch aus ethisch-moralischen Gründen die Praxis durchgesetzt, dass, sollten Angehörige eine Spende ablehnen, keine Organe entnommen werden. Gerade deshalb ist umso wichtiger, über Ihren Willen mit Ihren Liebsten zu reden – so stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Tod durchgesetzt wird
(Weiterführende Informationen zur Patientenverfügung).
Organspendeausweis
Im Organspendeausweis können Sie Ihren Willen bezüglich Organspende festhalten und tragen diese ständig auf sich oder hinterlegen Sie an einem ihren Angehörigen bekannten Ort. Man kann einer Spende generell oder differenziert zustimmen, diese generell ablehnen, oder die Entscheidung darüber einer Vertrauensperson übertragen. Die Angaben auf dem Organspendeausweis werden nicht registriert, weshalb es am sichersten ist, Ihren Willen in einer Patientenverfügung festzuhalten und über Organ- spende mit Ihren Angehörigen zu reden.
Organspenderegister Schweiz
Die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant ist als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste. Auf www.swisstransplant.org können Sie sich registrieren und Ihren Willen mittels eines Formulars hinterlegen.