Verstirbt eine Person, hinterlässt diese Vermögenswerte (gesamthaft auch „Nachlass“). Eine solche Erbschaft kann man als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe erhalten. Gesetzliche Erben sind beispielsweise die Kinder oder der Ehegatte des Erblassers. Eingesetzte Erben werden im Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser bestimmt. Alle Erben werden Teil der Erbengemeinschaft und erlangen dadurch Rechte und Pflichten. Als Erbe erhält man Anspruch auf eine gewisse Quote am Nachlass, je nachdem, mit wie vielen anderen Erben man zu teilen hat. Man tritt jedoch auch in die Schulden des Erblassers ein.
Bei einem Vermächtnis (auch „Legat“ genannt) wird der Vermächtnisnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft. Dieser hat der Erbengemeinschaft gegenüber einen Herausgabeanspruch auf eine bestimmte Sache (z.B. ein Gemälde) oder eine bestimmte Summe am Nachlass (z.B. 10‘000 CHF). Ein Vermächtnisnehmer tritt nicht in die Schulden des Erblassers ein.
Bei der Schenkung überlässt der Schenker dem Beschenkten zu Lebzeiten eine Sache oder Geld. Meist wird dazu ein Schenkungsvertrag abgeschlossen, wo die Parteien aufgeführt werden. Die Schenkung unterscheidet sich von der Erbschaft zudem dadurch, dass dem Beschenkten keine Erbenstellung eingeräumt wird.
Was ist der Unterschied von Vermächtnis und Legat?
Was unterscheidet Erben und Vermächtnisnehmer (bei einer Erbschaft bzw. Legat)?
Über welchen Teil des Nachlasses kann ich frei verfügen?
Was eignet sich besser für eine Spende an eine Gemeinnützige Organisation (Erbschaft oder Legat/Vermächtnis)?
Wie kann ich einen Erben einsetzen oder ein Vermächtnis aussprechen?
Wie verhindere ich, dass mein Vater sein ganzes Vermögen zu Lebzeiten verschenkt?