Wir sind ein Ehepaar und haben zwei Kinder. Wir planen, unser Einfamilienhaus zu verlassen, in eine Mietwohnung zu ziehen…

Wir sind ein Ehepaar und haben zwei Kinder. Wir planen, unser Einfamilienhaus zu verlassen, in eine Mietwohnung zu ziehen und unserer Tochter das Einfamilienhaus überlassen. Welche Möglichkeiten sehen Sie? Können wir dies noch zu unseren Lebzeiten regeln? Könnten wir unserer Tochter das Einfamilienhaus zu einem reduzierten Mietzins überlassen?

In dieser Situation gibt es verschiedene Optionen. Die eine wäre: Machen Sie einen Erbvertrag. Man könnte das Haus zu einem günstigen Preis an die Tochter vermieten Die Differenz zum marktüblichem Mietwert müsste aber später bei der Erbteilung berücksichtgt werden. Stichwort „Ausgleichung“. Man kann eine Mietzinsschätzung machen und im Erbvertrag den Wert aufnehmen. So ist klar, welcher Wert nachher zwischen den Geschwistern ausgeglichen werden muss. So können Streitigkeiten vermieden werden. Für weitere individuelle Auskünfte wäre eine Beratung bei einer Fachperson empfehlenswert.

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