Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Mit der Erbrechtsrevision und der daraus folgenden Reduktion der Pflichtteile erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Durch die Revision des Erbrechts wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Das Schweizer ist über 100 Jahre alt. Es wurde seit dem Inkrafttreten nur wenig verändert. Jetzt soll das schweizerische Erbrecht entsprechend neuer Lebensmodelle (wie dem Konkubinat) adaptiert werden. Ob die Modernisierung umfassend gelingen wird, ist allerdings fraglich.