Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen – einige sollen der Abdeckung von Risiken und andere wiederum der Vorsorge dienen. Neben gesetzlich obligatorischen Versicherungen gibt es weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen). Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Die eingetragene Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eheähnliche Erbenstellungen. Durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag können überlebende Partner bessergestellt werden. Auch im Hinblick auf Erbschaftssteuern können sie profitieren.
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.
Verträge enden nicht einfach automatisch, wenn eine geliebte Person von uns geht. Es ist also wichtig, die Vertragspartner zu benachrichtigen und Verträge ordnungsgemäss zu kündigen. Im Todesfall gibt es zum Teil spezielle Kündigungsmöglichkeiten.