Sind Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung unbeschränkt gültig oder müssen sie sporadisch erneuert werden?

Wie oft soll ich die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag erneuern?

Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind unbeschränkt gültig bis zur Abänderung oder zum Widerruf. Es wird jedoch eine regelmässige Überarbeitung empfohlen (alle 2 bis 5 Jahre). Es ist ja auch möglich, dass sich die Bedürfnisse/Vorstellungen ändern. Nur schon deshalb lohnt sich die regelmässige Kontrolle.

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