Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Damit das auch künftig so bleiben kann, ist es im Interesse aller, dass die Unternehmensnachfolge in diesen familiär geprägten Betrieben reibungslos funktioniert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Unternehmensnachfolge und Finanzierung beachten sollten und welche Neuerungen die Erbrechtsrevision mit sich bringen soll.
Im zweiten Teil unseres Beitrags zeigen wir Ihnen, wie Sie mit dem DeinAdieu Testamentgenerator einfach Ihr Testament erstellen können.
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Wer verfügungsfähig ist, kann ein Testament verfassen. Bei Personen mit Demenzerkrankung stellt sich die Frage, ob diese verfügungsfähig sind. Wie die Verfügungsfähigkeit zu Lebzeiten und nach einem Todesfall geprüft werden kann, zeigen wir Ihnen in diesem Text auf.
War ein Erblasser oder eine Erblasserin aufgrund einer Demenzerkrankung nicht verfügungsfähig, so sind davon betroffene Verfügungen von Todes wegen anfechtbar. Hat eine Ungültigkeitsklage Erfolg, so treten frühere Verfügungen oder die gesetzliche Erbfolge an ihre Stelle.
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden die neuen Quoten gelten.
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Varianten, ein Testament zu erstellen: Das Nottestament, das handschriftliche Testament und die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung. Das handschriftliche Testament ist gleichwertig wie die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung.
Juristische Fachpersonen können verschiedene Aufgaben bei der Planung und Abwicklung eines Nachlasses übernehmen. So erleichtern sie die Vermögensnachfolge. In gewissen Fällen ist es nicht bloss ratsam, sondern sogar notwendig, einen Anwalt oder Notar beizuziehen.