Muss die KESB meine Anordnungen für den Fall der Verfügungsunfähigkeit beachten?

Am besten benennen Sie über einen Vorsorgeauftrag jemanden , der für ihre persönliche Sorge zuständig ist. Eine nahestehende Person kann, wenn keine Interessenskonflikte vorliegen, die Wünsche meist besser umsetzen, als ein durch die KESB festgelegter, fremder Beistand. 

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