Kann ich als Willensvollstrecker meine Bank einsetzen?

Als Willensvollstrecker kann jede handlungsfähige Person eingesetzt werden, so zum Beispiel der überlebende Ehegatte, die Tochter, ein guter Freund, ein Treuhänder, aber auch juristische Personen, wie zum Beispiel eine Stiftung oder eine Bank.

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