Welches sind die Konsequenzen, wenn ich in meiner Patientenverfügung keine Vertrauensperson angeben kann?

Welches sind die Konsequenzen, wenn ich in meiner Patientenverfügung keine Vertrauensperson angeben kann? Welches ist die Rechtsgrundlage?

In einer Patientenverfügung muss nicht zwingendermassen eine Vertrauensperson angegeben werden. Es können auch rein medizinische Massnahmen definiert werden. Falls Sie in Ihrer Patientenverfügung keine Vertrauensperson benennen, gilt das in der Patientenverfügung Festgehaltene. Gesetzliche Grundlage bildet Art 370 ff. ZGB.

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