Erbrechtsrevision: Brauche ich ein neues Testament?

Mit dem neuen Erbrecht gelten ab 2023 andere Pflichtteile. Ich habe bereits ein Testament gemäss altem Erbrecht verfasst. Muss ich nun ein neues Testament schreiben?

Ihr altes Testament bleibt weiterhin gültig. Sofern Sie in Ihrem Testament zum Beispiel keine (alten) Pflichtteile von ¾ an die Nachkommen vermacht haben und/oder keine/n Lebenspartner:in begünstigen, sollte sich nichts ändern.

Durch die Reduktion der Pflichtteile können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. Wenn Sie die höhere freie Quote besser nutzen wollen, sollten Sie ein neues Testament verfassen. Die einfachste Methode, um Ihr Testament zu aktualisieren, ist das Hinzufügen einer handschriftlichen Zusatzklausel. Diese kann zum Beispiel so formuliert werden:

Falls sich die im Zeitpunkt der Erstellung dieses Testaments gültige freie Quote durch das neue Erbrecht erhöht hat, soll die zusätzlich frei gewordene Quote XY zukommen.

Ort, Datum und Unterschrift

Als „XY“ können Sie spezifische Erben, oder z.B. eine Hilfsorganisation angeben.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr altes Testament weiterhin gültig bleibt, empfehlen wir Ihnen, dieses durch eine Fachperson prüfen zu lassen, oder mit dem DeinAdieu Testamentgenerator ein Neues zu erstellen. Zur besseren Nutzung der freien Quote können Sie den Betrag erhöhen, welchen Sie einer Hilfsorganisation mehr zukommen lassen.

Weitere Informationen zur Erbrechtsrevision finden Sie in diesem Beitrag: «Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich

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