Kann jemand mit einer Erbkrankheit auch eine Patientenverfügung ausstellen?

Ja. Es empfiehlt sich aber unter Umständen, die Patientenverfügung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt speziell auf die drohende Erkrankung zuzuschneiden.

Gemäss Art. 370 ff. ZGB kann mit einer Patientenverfügung festgelegt werden, welchen medi- zinischen Massnahmen zugestimmt oder nicht zugestimmt wird, wenn bei der verfügenden Person eine Urteilsunfähigkeit eintritt. Überdies kann auch eine andere Person bezeichnet werden, welche die entsprechenden Entscheidungen treffen soll.

Eine Patientenverfügung kann generell und/oder für spezielle Situationen, wie beispielsweise anlässlich einer Operation, errichtet werden.

Für das Errichten einer Patientenverfügung muss die entsprechende Person urteilsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit ist jeweils individuell zu beurteilen und liegt gemäss Art. 16 ZGB vor, wenn einer Person nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln. Somit ist es theoretisch möglich, dass auch eine minderjährige Person eine gültige Patientenverfügung erlassen kann.

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Blogartikel:
«Herr Doktor, brauche ich eine Patientenverfügung?»

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