Ich habe einem meiner Kinder ein Darlehen gegeben. Kann ich meinem Kind die Zinsen erlassen?

Ich habe einem meiner Kinder ein Darlehen gegeben. Allerdings bleibt es mir die Zinsen schuldig. Wir wird das erbrechtlich behandelt? Kann ich meinem Kind die Zinsen erlassen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Dingen ab: Was steht im Darlehensvertrag? Welche Regelung wurde bezüglich Zins getroffen? Ohne Begleichung von abgemachten Schulden läge ein Erbvorbezug vor, der eine Ausgleichungspflicht potentieller anderer Erben nach sich ziehen würde.

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