Brauche ich einen Notar für die Generalvollmacht?

Ist ein Notar zwingend für eine Generalvollmacht? Sind die folgenden Formulierungen möglich? - "über Tod hinaus" / "bei Urteilunfähigkeit" ? - für Bank und PC-Konto einzeln anfertigen?

Eine Vollmacht bedarf keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Urkunde sinnvoll. Die Ermächtigung ist im Normalfall nicht über den Tod hinweg gültig und verliert auch mit Eintritt der dauerhaften Urteilsunfähigkeit beim Vollmachtgeber ihre Wirkung. Deshalb sollten ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung erstellt werden.

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