Freitodbegleitung: «EXIT leistet auch Suizidprävention»

DeinAdieu-Autor Martin Schuppli stellte Jürg Wiler, Kommunikationsverantwortlicher von EXIT, Fragen zur Freitodbegleitung, zum Altersfreitod und zum Sterbefasten.

Herr Wiler, wie lange ist ein Leben lebenswert?
Jürg Wiler: Die Antwort dazu ist sehr individuell. Sie kann bei jedem Menschen anders ausfallen. Für den einen gehören seine Fähigkeiten zu denken und sich zu bewegen zu einem lebenswerten Leben, für den anderen der Austausch mit anderen Menschen oder die emotionale Teilnahme am Werdegang der eigenen Familie.

Wer darf entscheiden, ob es das nicht mehr ist? Ärzte, Angehörige oder nur die betroffene Person selber?
Letztlich entscheidet allein die betroffene Person darüber, ob die Qualität ihres Daseins für sie noch stimmt.

Für wen macht es Sinn, die Hilfe einer Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen?
Für solche Menschen, die ihr Leiden nicht mehr aushalten. Heute tritt eine Generation in die Hochbetagtheit, die sich ein Leben lang gewohnt war, selbstbestimmt zu leben. Verständlicherweise will diese Generation sich nicht ausgerechnet beim Sterben dreinreden lassen oder zu würdeloser Bittstellerei gezwungen werden.

Was muss hinsichtlich einer Freitodbegleitung beachtet werden?
Die Bedingungen für eine Freitodbegleitung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, die EXIT jedoch selbst in die Statuten aufgenommen hat, sind: hoffnungslose Prognose oder unerträgliche Beschwerden oder unzumutbare Behinderung. Diese Formulierung lässt der Interpretation einigen Spielraum offen. Für EXIT ist entscheidend, dass der betroffene Mensch selbst darüber entscheidet, was für ihn unerträglich oder unzumutbar ist.

Die Urteilsfähigkeit ist entscheidend
Genau. Es ist wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, dass die sterbewillige Person urteilsfähig ist. Daher verlangt EXIT, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Urteilsfähigkeit schriftlich bestätigt. Auch muss der Sterbewunsch autonom zustande gekommen sein, also unbeeinflusst von dritter Seite. Die Bedingungen der Wohlerwogenheit und Konstanz sollen zudem sicherstellen, dass der Sterbewunsch gründlich durchdacht ist und nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise.

Dignitas, EXIT, Lifecircle praktizieren Freitodbegleitungen. Kritiker verweisen auf die passive Sterbehilfe als Weg der Wahl. Gibt es Ihrer Ansicht nach einen praktischen und einen moralischen Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und passiver Sterbehilfe?
Bei der Freitodbegleitung geht es darum, in eigener Verantwortung über den Zeitpunkt und die Art des eigenen Sterbens zu entscheiden. Die meisten Menschen, die sich von EXIT begleiten lassen, sterben bei sich zu Hause. Bei der passiven Sterbehilfe hingegen kann ein Patient – zumeist in der letzten Phase einer schweren Krankheit – eine Therapie oder Operation verweigern, die sein Leben verlängert. Zum Beispiel kann er darauf bestehen, dass eine Lungenentzündung nicht mit Antibiotika behandelt wird – sofern er noch bei Bewusstsein ist und die Kraft dazu hat.

Wann entscheiden andere?
In der Situation der Urteilsunfähigkeit kann es gut sein, dass der Arzt oder Angehörige über eine solche Massnahme entscheiden – falls der Betroffene keine Patientenverfügung erstellt haben sollte. Die passive Sterbehilfe wird oft in Spitälern praktiziert.

Frau Baumann-Hölzle von Dialog-Ethik (vgl. Interview in DeinAdieu.ch/Blog) befürwortete als «äusserste Form passiver Sterbehilfe» das Sterbefasten. Für wen ist so ein natürlicher, selbstgewählter Sterbeprozess möglich?
Beim Sterbefasten wird die Entscheidung auf eine «natürliche» Weise vollzogen, also mit dem Essen und Trinken aufzuhören. Der oder die Sterbewillige benötigt viel mentale Stärke, um diese Entscheidung zu realisieren. Auf Essen und Trinken zu verzichten ist ein langsamer und beschwerlicher, aber durchaus gangbarer Weg. Der Tod tritt nach durchschnittlich 8 bis 14 Tagen ein.

Was gehört zu den Vorbereitungen?
Bevor jemand sich für diesen Weg entscheidet, sollte er sich unbedingt mit seinen Angehörigen oder anderen Menschen in seinem Umfeld austauschen, sowie, wenn immer möglich, auch mit einem Arzt. Denn beim Sterbefasten ist die tägliche Pflege zum Beispiel durch Pflegepersonal oder Familienmitglieder sehr wichtig.

Ist es schlecht, wenn jemand früher gehen möchte, um dem Staat, der Gesellschaft, seiner Familie nicht zu viele Kosten aufzubürden?
Unsere Erfahrung ist, dass dieses Szenario nicht realistisch ist. Zwar kommt es durchaus vor, dass jemand sagt: Weshalb soll ich so viel bezahlen für etwas, das ich gar nicht will und das mir auch nicht liegt? Oder: Weshalb soll ich 100‘000 Franken später sterben? Das Argument der Kosten ist für Sterbewillige jedoch nur eines unter vielen. Gesunde Menschen wollen nicht sterben. Die Menschen geben ihr Leben nicht einfach so auf, solange es für sie lebenswert ist.

Freitodbegleitung für lebenssatte, alte Menschen?

Jürg Wiler, Vorstand Kommunikation EXIT Deutsche Schweiz. (Foto: Bruno Torricelli)

Wie weit sind die Diskussionen gediehen, dass lebenssatte Menschen ebenfalls die Dienste einer Freitodbegleitung in Anspruch nehmen können?
Die politische Forderung nach dem so genannten Altersfreitod, also der vereinfachten Sterbemittelabgabe an urteilsfähige alte Menschen, wird immer deutlicher. EXIT hat Verständnis für dieses Ansinnen und engagiert sich in der Gesellschaft und in der Politik dafür. Wohlgemerkt: Hier geht es nicht darum, lebenssatte, aber gesunde Menschen beim Sterben zu begleiten. Vielmehr geht es um Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, aber an einer Vielzahl von Gebrechen. Diese Menschen sollen einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel erhalten. Die Diskussionen rund um den Altersfreitod werden weitergehen.

Kritiker der Freitodbegleitung sagen, dass durch die Zurschaustellung prominenter Suizidtoter, eine soziale Drucksituation entstehe und ältere Menschen meinen, sie müssten ebenfalls auf diesem Weg gehen?
Gegner behaupten immer wieder, dass auf Betagte ein gesellschaftlicher Druck entstehe, wenn in den Medien im Nachhinein über erfolgte Freitodbegleitungen von Prominenten berichtet wird. Da das Thema Sterbehilfe in der Bevölkerung auf grosses Interesse stösst, wird natürlich auch darüber berichtet. Es geht also mitnichten um eine «Zurschaustellung». EXIT ist per Statuten zur Diskretion verpflichtet und berichtet nie über die Begleitung von Mitgliedern.

Stellen Sie diesen Druck also nicht fest?
Nein. Weder von Angehörigen noch von Dritten. Gerade im existenziellen Sterbeprozess sind die Menschen bereit, sich zu öffnen und ihre Beweggründe für die Freitodbegleitung gegenüber EXIT authentisch darzulegen. Die EXIT-Freitodbegleiterinnen und -begleiter sind auf das Erkennen von Druck geschult. In einem solchen Fall darf keine Begleitung vorgenommen werden.

Dignitas, EXIT, Lifecircle verdienen als Organisationen zur Freitodbegleitung Geld mit dem Suizid verzweifelter, lebenssatter, todkranker Menschen. Soll, darf man mit so einem heiklen «Geschäft» überhaupt Geld verdienen? Wäre es denn nicht wünschenswert, würden wir einen so heiklen Themenbereich in die Hände des Staates legen?
Dieser Vorwurf ist absurd. Jeder Arzt und jedes Spital verlangt Geld für seine Dienstleistungen für Menschen in Not. Weshalb sollte das gerade bei der Sterbehilfe verwerflich sein?

Solche Begleitungen sind ja erlaubt.
Richtig. Es ist bereits heute so, dass Freitodbegleitungen nicht in einem «rechtsfreien» Rahmen durchgeführt werden. Der Staat ist also involviert. Gemäss Strafgesetzbuch ist die Freitodbegleitung erlaubt, sofern nicht jemand davon profitiert. Jeder Freitod, also auch ein von EXIT begleiteter, gilt rechtlich als so genannter «aussergewöhnlicher Todesfall».

Welche Auswirkungen hat das?
Nach Feststellung des Todes muss die Polizei benachrichtigt werden. Diese erscheint – in der Regel nebst einem Amtsarzt und Vertretern des Instituts für Rechtsmedizin – und prüft, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist, gerade auch in finanzieller Hinsicht. Eine staatliche oder gesetzliche Regelung ist nicht zwingend nötig.

Freitod auf Abruf: Geht Menschwürde verloren?

Technisierung der Medizin und «Heiligkeit des Lebens» auf der einen Seite – die Option «Freitod auf Abruf» auf der anderen Seite: Welche Mechanismen, Regeln oder Institutionen brauchen wir als Gesellschaft, damit die Menschwürde am Lebensende nicht verloren geht?
Gerade weil es die Möglichkeit der Freitodbegleitung gibt, kann oftmals die Würde des Menschen gewahrt bleiben. Denn sie wird nach strengen Vorgaben, respektive nach sorgfältiger, einfühlsamer und verantwortungsvoller Abklärung durchgeführt. Der Status quo mit den Sterbehilfeorganisationen und staatlichen Massnahmen ist gut geregelt. Zudem: «Auf Abruf» suggeriert Instant-Begleitung. Dem ist nicht so. Jeder Freitodbegleitung gehen Abklärungen voraus, die in der Regel wochen- oder monatelang dauern.

Was bedeutet würdiges Sterben, was ist ein würdiger Tod?
Ein Leben in Würde ist meiner Meinung nach, das zu tun oder zu lassen, was mir wichtig ist. Wenn ich also ein Leben führen kann, über das ich selbst bestimme. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn ein anderer Mensch oder die Natur das Steuer in meinem Leben übernimmt. Konkret: Längst nicht alles, was die moderne Medizin vermag, macht auch Sinn aus Sicht der betroffenen Patientinnen und Patienten. Immer mehr Menschen wehren sich dagegen, im Falle einer schweren Erkrankung oder etwa einer irreversiblen Hirnschädigung durch eine technisch perfektionierte Medizin gezwungen zu werden, weiter «leben» zu müssen. Selbstbestimmt entscheiden zu können, wann der Zeitpunkt zu gehen gekommen ist, ist meiner Ansicht nach würdiges Sterben.

EXIT betreibt Freitodbegleitung, macht auch anderes. Palliativ Care, Patientenverfügung, ethische Tagungen.
Es sind vier Pfeiler. Ein Schwerpunkt der EXIT-Tätigkeit ist, für ihre Mitglieder eine Patientenverfügung zu verfassen sowie – bei Bedarf – mit aktiven und juristischen Mitteln durchzusetzen. Ziel ist, Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass eine Urteilsunfähigkeit verbunden mit aussichtsloser Prognose eintritt. Wer eine Patientenverfügung abschliesst, will in erster Linie, dass sein Leben nicht unnötig erhalten oder verlängert werden soll.

Was ist die zweite Aufgabe?
EXIT berät in rund 3500 Gesprächen pro Jahr ihre Mitglieder in schwierigen Lebenssituationen. Viele Menschen haben oftmals aus psychischen oder aus physischen Gründen keine oder kaum mehr geeignete Ansprechpersonen zur Seite; sie sind froh, sich in einer verzweifelten Lebensphase mit einer kompetenten Beratungsperson unterhalten zu können. Ziel dieser Gespräche ist es immer, diesen Menschen wieder einen Weg nach vorne oder aber einen weiterführenden Hinweis weg aus der Krise aufzeigen zu können. EXIT leistet damit also im eigentlichen Sinne Suizidprävention.

Was meinen Sie zur Palliativmedizin?
Als dritte Aufgabe fördert die Organisation die Palliativmedizin. EXIT sieht zwischen Sterbebegleitung und Palliativmedizin keinen Gegensatz, sondern das sinnvolle Zusammenwirken von beiden Teilbereichen. Deshalb unterstützt sie explizit die palliative Behandlung und unterhält hierfür die eigene Stiftung palliacura …

… und dazu kommen die Begleitungen.
Ja, der nicht gewinnorientierte Verein bietet als vierte Aufgabe eine fachlich kompetente Freitodbegleitung an. Daneben nehmen Freitodbegleiterinnen und Vorstandmitglieder von EXIT regelmässig an Podien zum Thema teil und halten Referate.

Kann jemand, beispielsweise eine Italienerin, während eines Ferienaufenthalts in der Schweiz von EXIT begleitet sterben?
Nein. EXIT-Mitglied werden und damit eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen kann nur, wer volljährig ist und das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder in der Schweiz Wohnsitz hat. Mit anderen Worten begleitet EXIT keine Ausländerinnen und Ausländer.

Und wie läuft ein von EXIT begleiteter Sterbeprozess ab?

Jürg Wiler: Befindet sich ein EXIT-Mitglied in einer von ihm als ausweglos und sinnlos empfundenen Situation, wendet es sich an die Geschäftsstelle in Zürich und bittet – entweder persönlich oder über Angehörige – um Hilfe. Dies sollte rechtzeitig erfolgen und nicht erst in der terminalen Krankheitsphase, da Freitodhilfe die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen hat und eine gewisse Vorbereitungszeit bedingt. Nach Eingang aller benötigten Dokumente wie Diagnoseschreiben und ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit besucht ein Mitglied des Freitodbegleitungsteams oft mehrmals die betroffene Person und klärt im persönlichen Gespräch die Situation, mögliche Alternativen und das Umfeld. Dabei werden Angehörige, wenn immer möglich, einbezogen.

Was gehört weiter dazu?
Wenn die Urteilsfähigkeit eindeutig bejaht werden kann und der Todeswunsch Ausdruck einer abschliessenden Bilanzierung der Lebenssituation ist, erfolgt die Rezeptierung des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital über den Hausarzt, den behandelnden Arzt oder einen Konsiliararzt. Die Freitodbegleitung findet in aller Regel am festgelegten Termin zu Hause und in Anwesenheit von Angehörigen oder Freunden statt. Nach der Einnahme des Sterbemittels verfällt der Sterbewillige nach wenigen Minuten in einen Tiefschlaf und verlässt diese Welt friedlich und ohne Schmerzen.

Was sagen Sie zu folgenden Stichworten

1. Direkte aktive Sterbehilfe
Das wäre gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen. Der Arzt oder ein Dritter verabreicht dem Patienten absichtlich eine Spritze, die direkt zum Tod führt. Diese Form der Sterbehilfe ist in der Schweiz strafbar.

2. Indirekte aktive Sterbehilfe
Dabei setzt jemand zur Linderung von Leiden Mittel ein, die als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen können. Der möglicherweise früher eintretende Tod wird in Kauf genommen. Diese Art der Sterbehilfe ist rechtlich nicht ausdrücklich geregelt, gilt aber als grundsätzlich erlaubt.

3. Passive Sterbehilfe
Das ist der Verzicht auf die Aufnahme von lebenserhaltenden Massnahmen oder ihr Abbruch. Diese Form der Sterbehilfe ist gesetzlich im Erwachsenenschutzrecht geregelt.

4. Assistierter Suizid («Beihilfe» impliziert eine strafbare Handlung)
Bei der Suizidhilfe geht es darum, dem Patienten die tödliche Substanz zu vermitteln, die dieser ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt. Organisationen wie EXIT leisten Suizidhilfe in diesem gesetzlichen Rahmen. Das ist erlaubt, solange die Sterbehilfeorganisation keine selbstsüchtigen Motive verfolgt.

Interview: Martin Schuppli/Fotos: Bruno Torricelli

2 Antworten auf „Freitodbegleitung: «EXIT leistet auch Suizidprävention»“

Edit Banko sagt:

Wo kann mich anmelden, wie viel kostet? Seit ich Kind bin kämpfe ich für jede einzelle krümel. Ich will einfach nicht mehr bin erschöpft. Ich habe niemanden, also werd mich niemand vermissen. Bitte um hilfe

DeinAdieu sagt:

Liebe Frau Banko
Es tut uns sehr leid zu hören, dass Sie mit Suizidgedanken kämpfen. Es ist wichtig, dass Sie sich Unterstützung suchen und darüber sprechen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der dargebotenen Hand zu melden. Diese Beratungsstelle kann Ihnen helfen. Sie können die folgende Webseite besuchen: https://www.143.ch/ oder Telefonnummer 143 wählen. Dort finden Sie Menschen, die Ihnen zuhören und Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen können. Es ist wichtig, dass Sie nicht alleine damit bleiben und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie die Unterstützung finden, die Sie brauchen.
Ihr DeinAdieu Team

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